Pflichtteil


Glossar: Pflichtteil

Der Pflichtteil, im Kontext von Erbschaften, bezeichnet den gesetzlich garantierten Anteil am Vermögen des Verstorbenen, der bestimmten Personen zusteht, auch wenn sie nicht im Testament bedacht wurden. Dieser Teil ist gesetzlich festgelegt und kann nicht durch letztwillige Verfügungen des Verstorbenen oder durch Erbverzichtsverträge umgangen werden. In Frankfurt am Main, einem Zentrum für Immobilienangelegenheiten, kann dies besonders relevant sein, wenn beispielsweise eine Immobilie Teil des Nachlasses ist. Angenommen, eine Person aus Frankfurt verstirbt und hinterlässt ein Haus. Selbst wenn sie in ihrem Testament jemanden enterbt hat, könnten bestimmte Erbberechtigte trotzdem Anspruch auf ihren Pflichtteil haben, was zu komplexen rechtlichen Situationen führen kann, die professionelle Beratung erfordern.
In Bezug auf den Pflichtteil ist es wichtig zu wissen, dass er vor allem in Städten wie Frankfurt am Main, wo Immobilien einen wesentlichen Teil des Vermögens darstellen können, besondere Relevanz hat. Unsere IMMOBILIENAGENTUR ROTH, als Ihr verlässlicher Makler für Frankfurt am Main, steht Ihnen in solchen komplexen Erbschaftsfragen zur Seite. Mit über 30 Jahren Erfahrung und einem engagierten Team unterstützen wir Sie nicht nur bei der Vermittlung von Immobilien, sondern auch dabei, die Herausforderungen, die sich aus Erbschaften und Pflichtteilsansprüchen ergeben können, professionell zu meistern. Sie können sich auf unsere Expertise verlassen, um Ihre Vermögenswerte im besten Licht zu präsentieren und rechtliche Anliegen professionell zu klären.

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