Offenbarungspflicht


Glossar: Offenbarungspflicht

Bei einer Offenlegungspflicht ist der Verkäufer dazu verpflichtet, dem potenziellen Käufer alle wesentlichen Informationen über die Immobilie mitzuteilen, die Einfluss auf die Kaufentscheidung haben könnten. Dies beinhaltet sowohl positive als auch negative Aspekte der Immobilie. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn der Verkäufer den potenziellen Käufer darüber informiert, dass das Dach kürzlich repariert wurde, aber auch darauf hinweist, dass es in der Vergangenheit Probleme mit Feuchtigkeit gab, die jedoch behoben wurden. In Frankfurt am Main, wo die Immobilienpreise hoch sind und die Nachfrage stark ist, ist es besonders wichtig, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer alle relevanten Informationen transparent austauschen, um eine faire und reibungslose Transaktion zu gewährleisten.
Die Offenbarungspflicht ist ein zentraler Aspekt im Immobilienverkauf, der sicherstellt, dass Verkäufer alle relevanten Informationen über die Immobilie offenlegen. Als IMMOBILIENAGENTUR ROTH, eine der führenden Immobilienfirmen für Frankfurt am Main, legen wir großen Wert auf Transparenz und offene Kommunikation zwischen Verkäufern und Käufern. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, alle wesentlichen Informationen strukturiert und verständlich zu präsentieren, sodass beide Parteien gut informiert entscheiden können. Wir unterstützen dabei, nicht nur das Vertrauen zu stärken, sondern auch eine faire und reibungslose Transaktion zu gewährleisten.

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