Verkauf - Provision
Wie entsteht die Provision eines Verkaufes?
Die sogenannte Maklercourtage – auch Maklerprovision genannt – wird als prozentualer Anteil vom notariell beurkundeten Kaufpreis berechnet. Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des rechtskräftigen Kaufvertrages.
Die Höhe der Provision richtet sich nach der regionalen Ortsüblichkeit und liegt in Hessen in der Regel zwischen 5 % und 6 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher die gesetzliche Provisionsteilung (§ 656c BGB). Das bedeutet: Käufer und Verkäufer tragen die Maklerprovision zu gleichen Teilen. Ziel dieser Regelung ist es, private Käufer bei den Erwerbsnebenkosten zu entlasten.
Die IMMOBILIENAGENTUR ROTH begrüßt diese gesetzliche Vorgabe ausdrücklich. Als Vermittler stehen wir zwischen den Parteien und begleiten den Verkaufsprozess mit dem Anspruch, eine faire und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für beide Seiten zu erzielen.
Transparenz statt Modellversprechen
In einem Markt, in dem teilweise mit provisionsfreien oder leistungsabhängigen „Mehrerlös-Modellen“ geworben wird, ist eine klare und nachvollziehbare Vergütungsstruktur wichtiger denn je.
Entscheidend ist letztlich nicht das Vergütungsmodell, sondern eine realistische Marktstrategie, eine fundierte Wertermittlung und eine professionelle Verhandlungsführung.
Wir setzen bewusst auf Transparenz, Rechtssicherheit und eine klare Provisionsvereinbarung von Beginn an. Unsere Aufgabe ist es nicht, Wunschpreise zu garantieren, sondern den tatsächlichen Marktwert seriös zu bestimmen und das bestmögliche Ergebnis im Rahmen der aktuellen Marktlage zu erzielen.
Ein Immobilienverkauf ist kein Experiment, sondern eine wirtschaftlich bedeutende Entscheidung – und verdient Erfahrung, Marktkenntnis und Verlässlichkeit.
Sie wollen verkaufen ? Die Höhe der Provision richtet sich nach der regionalen Ortsüblichkeit und liegt in Hessen in der Regel zwischen 5 % und 6 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher die gesetzliche Provisionsteilung (§ 656c BGB). Das bedeutet: Käufer und Verkäufer tragen die Maklerprovision zu gleichen Teilen. Ziel dieser Regelung ist es, private Käufer bei den Erwerbsnebenkosten zu entlasten.
Die IMMOBILIENAGENTUR ROTH begrüßt diese gesetzliche Vorgabe ausdrücklich. Als Vermittler stehen wir zwischen den Parteien und begleiten den Verkaufsprozess mit dem Anspruch, eine faire und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für beide Seiten zu erzielen.
Transparenz statt Modellversprechen
In einem Markt, in dem teilweise mit provisionsfreien oder leistungsabhängigen „Mehrerlös-Modellen“ geworben wird, ist eine klare und nachvollziehbare Vergütungsstruktur wichtiger denn je.
Entscheidend ist letztlich nicht das Vergütungsmodell, sondern eine realistische Marktstrategie, eine fundierte Wertermittlung und eine professionelle Verhandlungsführung.
Wir setzen bewusst auf Transparenz, Rechtssicherheit und eine klare Provisionsvereinbarung von Beginn an. Unsere Aufgabe ist es nicht, Wunschpreise zu garantieren, sondern den tatsächlichen Marktwert seriös zu bestimmen und das bestmögliche Ergebnis im Rahmen der aktuellen Marktlage zu erzielen.
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In unserem Service Bereich finden Sie Themen wie:
Ratgeber, Wertermittlung, Besichtigungen, etc.
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Unsere bereits vermittelten Objekte.
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