Verkauf - Provision
Wie entsteht die Provision eines Verkaufes?
Die "Makler - Courtage" auch genannt Makler Provision wird über einen Prozentsatz auf den Verkaufspreis der Immobilie berechnet. Sobald der Kaufvertrag rechtskräftig unterschrieben wurde entsteht der Provisionsanspruch. Die Provisionshöhe richtet sich nach der Ortsüblichkeit und beträgt in Hessen zwischen 5% und 6% zzgl. gesetzlicher MwSt.
Sie wollen verkaufen ? Jedoch darf die Provision seit dem 23. Dez 2020 nur noch zur Hälfte über dem Käufer und Verkäufer berechnet werden. Sprich: Käufer und Verkäufer teilen sich die gleich hohen Kosten der Provision. Dieses Gesetzt tritt lediglich in Kraft, wenn ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung verkauft werden.
Ziel der Provisionsteilung ist die Entlastung der privaten Käufer, denn der Kauf einer Immobilie ist mit einigen Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Maklerkosten, etc.) verbunden.
Die IMMOBILIENAGENTUR ROTH hält die Provisionsteilung für sehr sinnvoll und gerecht, da wir als Vermittler für den Verkäufer und den Erwerber arbeiten und stets an einer Lösung für beide Parteien interessiert sind.
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In unserem Service Bereich finden Sie Themen wie:
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