Makleralleinauftrag
Glossar: Makleralleinauftrag
Der Makleralleinauftrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Immobilienmakler. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich der Auftraggeber, ausschließlich den beauftragten Makler mit der Vermittlung seiner Immobilie zu betrauen. Das bedeutet, dass der Auftraggeber während der Laufzeit des Makleralleinauftrags keine anderen Makler einschalten darf, um die gleiche Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Jedoch behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst aktiv zu werden und beispielsweise Anzeigen zu schalten oder potenzielle Käufer oder Mieter anzusprechen. Ein Beispiel: Herr Müller beauftragt die IMMOBILIENAGENTUR ROTH mit dem Verkauf seiner Eigentumswohnung in Frankfurt am Main und schließt einen Makleralleinauftrag ab. Während der Laufzeit des Vertrags darf Herr Müller keine anderen Makler beauftragen, um seine Wohnung zu vermitteln. Er kann jedoch selbst Interessenten ansprechen oder Anzeigen schalten, um potenzielle Käufer auf seine Immobilie aufmerksam zu machen.
Die IMMOBILIENAGENTUR ROTH ist Ihr vertrauensvoller Partner, wenn es um den Makleralleinauftrag geht. Als etablierter Immobilienmakler Frankfurt am Main bieten wir Ihnen eine individuelle und kompetente Betreuung bei der Vermittlung Ihrer Immobilie. Mit unserem Verständnis für die Besonderheiten des Frankfurter Immobilienmarktes und über 30 Jahren Erfahrung garantieren wir Ihnen, dass Ihre Interessen stets im Mittelpunkt stehen. Wir unterstützen Sie bei der professionellen Verkaufs- oder Vermietungsabwicklung, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Häufige Fragen zum Makleralleinauftrag: Rechte, Pflichten und Vorgehensweise
Was ist ein Makleralleinauftrag?
Ein Makleralleinauftrag ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Auftraggeber ausschließlich einen Makler mit der Vermarktung seiner Immobilie betraut.
Kann ich während der Laufzeit des Makleralleinauftrags andere Makler beauftragen?
Nein, während der Laufzeit des Makleralleinauftrags darf der Auftraggeber keine anderen Makler für die gleiche Immobilie beauftragen.
Darf ich selbst aktiv werden, um meine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten?
Ja, der Auftraggeber behält sich das Recht vor, selbst aktiv zu werden und potenzielle Käufer oder Mieter anzusprechen oder Anzeigen zu schalten.
Was passiert, wenn ich einen Makleralleinauftrag abschließe?
Der beauftragte Makler ist während der Vertragslaufzeit ausschließlich für die Vermittlung Ihrer Immobilie zuständig, was ein individuelles Marketingkonzept und persönliches Engagement fördert.
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