Bestellerprinzip
Glossar: Bestellerprinzip
Das Bestellerprinzip ist ein rechtliches Konzept, das im Immobilienmarkt angewendet wird, um die Frage zu klären, wer die Maklerprovision bei der erfolgreichen Vermittlung von Mietobjekten zahlt. Gemäß diesem Prinzip beauftragen sowohl Mieter als auch Vermieter einen Makler, aber nur derjenige, der den Makler beauftragt hat, ist auch verpflichtet, die Provision zu entrichten. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn eine Person namens Max einen Makler beauftragt, eine Wohnung in Frankfurt am Main zu finden. Gemäß dem Bestellerprinzip müsste Max die Provision bezahlen, auch wenn der Makler letztendlich eine Wohnung findet, die von einem Vermieter in Auftrag gegeben wurde.
Die IMMOBILIENAGENTUR ROTH ist ein führender Wohnungsmakler für Frankfurt am Main und Umgebung. Mit über 30 Jahren Erfahrung in der Branche bieten wir professionelle und zuverlässige Dienstleistungen in der Immobilienvermittlung. Als Experten für das Bestellerprinzip wissen wir genau, wie wichtig es ist, die Frage nach der Zahlung der Maklerprovision bei der Vermittlung von Mietobjekten zu klären. Sowohl Mieter als auch Vermieter können uns beauftragen, jedoch ist gemäß diesem Prinzip nur derjenige verpflichtet, die Provision zu entrichten, der den Makler beauftragt hat. Unsere Kunden profitieren von unserer langjährigen Erfahrung, unserem fachkundigen Team und unserem hervorragenden Ruf. Wir bringen Mieter und Vermieter erfolgreich zusammen und sorgen somit für eine reibungslose Vermittlung von Wohnungen in Frankfurt am Main.
Häufige Fragen zum Bestellerprinzip und zur Maklerprovision im Mietrecht
Was ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip ist ein rechtliches Konzept im Immobilienmarkt, das regelt, wer die Maklerprovision bei der Vermittlung von Mietobjekten zahlt.
Wer muss die Maklerprovision zahlen?
Nur derjenige, der den Makler beauftragt hat, ist verpflichtet, die Provision zu entrichten. Das kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter sein.
Wie funktioniert das Bestellerprinzip in der Praxis?
Wenn beispielsweise ein Mieter einen Makler beauftragt, eine Wohnung zu finden, muss er die Provision zahlen, auch wenn der Makler eine Immobilie vermittelt, die von einem Vermieter in Auftrag gegeben wurde.
Gibt es Ausnahmen vom Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip gilt grundsätzlich für die meisten Mietverhältnisse, spezielle Ausnahmen können jedoch in bestimmten Fällen oder durch individuelle Vereinbarungen auftreten.
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Kontaktformular für Fragen zum Bestellerprinzip
Bei Fragen oder Anliegen zum Bestellerprinzip laden wir Sie herzlich ein, das Kontaktformular zu nutzen, um mit unserem Immobilienmakler von IMMOBILIENAGENTUR ROTH in Kontakt zu treten. Wir versichern Ihnen, dass wir uns umgehend bei Ihnen melden werden.
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