Stilvoll wohnen am Sinai-Park - großzügige 3-Zi-EG-Wohnung mit Balkon und zwei Bädern
Objektart
Adresse
Objektdaten
Informationen
Ausstattung
Details
Diese gepflegte und rund 90 m² große 3-Zimmer-Erdgeschosswohnung befindet sich in einer ruhigen und äußerst beliebten Wohnlage im Frankfurter Stadtteil Dornbusch - unmittelbar am Sinai-Park.
Die Wohnung überzeugt durch einen großzügigen Grundriss, zwei vollwertige Badezimmer sowie einen sonnigen Balkon mit schönem Blick ins Grüne. Große Fenster sorgen für helle Wohnräume und eine angenehme Wohnatmosphäre.
Die vorhandene Einbauküche ist bereits im Mietumfang enthalten und bietet ausreichend Stauraum sowie kurze Wege im Alltag.
Vor der Neuvermietung wird die Wohnung umfassend aufgefrischt.
Somit können sich die zukünftigen Mieter auf eine gepflegte und bezugsfertige Wohnung freuen.
Die Wohnung eignet sich ideal für:
berufstätige Paare
kleine Familien mit einem Kind
anspruchsvolle Einzelpersonen mit Platzbedarf
Gesucht werden zuverlässige Mieter mit langfristigem Interesse an einem gepflegten Zuhause.
Ca. 90 m² Wohnfläche
3 gut geschnittene Zimmer
Helles Erdgeschoss
Balkon mit Blick auf den Sinai-Park
Einbauküche
Zwei Badezimmer
Praktische Abstellkammer
Kellerraum
Gepflegte Wohnanlage
Stellplatz anmietbar
Bezug zum 01.08. möglich
Die Walter-Leiske-Straße zählt zu den bevorzugten Wohnlagen im Frankfurter Norden. Besonders die direkte Nachbarschaft zum Sinai-Park verleiht dem Quartier einen hohen Freizeit- und Erholungswert.
Einkaufsmöglichkeiten, Bäckereien, Cafés sowie Ärzte und Apotheken befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Familien profitieren von kurzen Wegen zu Kindergärten und Schulen.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend. Mehrere U-Bahn- und Buslinien sind bequem erreichbar und bringen Sie in wenigen Minuten in die Frankfurter Innenstadt oder zum Hauptbahnhof. Auch die Autobahnen A5 und A66 sind schnell erreichbar.
Die Kombination aus ruhiger Wohnlage, viel Grün und einer ausgezeichneten Infrastruktur macht diesen Standort besonders attraktiv.
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Der Energieausweis wurde bereits beauftragt und befindet sich in Erstellung. Zum Zeitpunkt der Anzeigenerstellung lag er noch nicht vor. Gemäß §§ 79 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Verkäufer/Vermieter verpflichtet, den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und dem Käufer/Mieter bei Vertragsabschluss in Kopie zu übergeben.
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