Licht. Raum. Lage. Stilvolles Büro mit Balkon nahe Mainufer & Hbf - 93 voller Möglichkeiten
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Objektdaten
Informationen
Ausstattung
Details
Diese helle und ansprechende Gewerbeeinheit befindet sich im Erdgeschoss eines gepflegten Mehrparteienhauses in zentraler Lage von Frankfurt am Main - nur wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof und dem Mainufer entfernt.
Die großzügige Fensterfront zur Straße hin sorgt nicht nur für eine repräsentative Außendarstellung, sondern bringt auch viel Tageslicht in den vorderen, offen gestalteten Bereich, der sich ideal als Empfang oder Großraumbüro eignet.
Im hinteren Teil der Einheit befinden sich zwei weitere abgeschlossene Räume, die sich flexibel als Einzelbüros, Besprechungszimmer oder Rückzugsorte für konzentriertes Arbeiten nutzen lassen. Ein besonderes Highlight ist der Balkon mit Ausrichtung zum ruhigen Innenhof - ideal für eine kurze Pause oder informelle Besprechungen im Freien.
Die Einheit ist mit einer praktischen Pantryküche sowie einer Toilette mit Dusche ausgestattet, was zusätzlichen Komfort im Arbeitsalltag bietet.
Geeignet für:
Architekten
Agenturen
Beratungsunternehmen
Kanzleien
Kreativberufe
u.
+ Repräsentative Fensterfront zur Straße
+ Offener Empfangs- oder Arbeitsbereich im vorderen Teil
+ Zwei separate Büroräume im hinteren Teil
+ Balkon mit Innenhofblick
+ Pantryküche
+ WC mit Dusche
+ Heller Bodenbelag
+ Ideale Raumaufteilung für 4-8 Arbeitsplätze
Die Fläche befindet sich in zentraler Innenstadtlage von Frankfurt. Der Hauptbahnhof ist in wenigen Minuten fußläufig erreichbar, ebenso das beliebte Mainufer mit zahlreichen Cafés, Restaurants und Grünflächen. Die ausgezeichnete Verkehrsanbindung (ÖPNV, Autobahnanschluss A5/A66) sowie die Nähe zur City machen diesen Standort besonders attraktiv für Unternehmen mit Kundenverkehr oder Mitarbeiter, die zentral und flexibel arbeiten möchten.
Die Immobilienagentur Roth bietet diese Immobilie exklusiv und im Alleinauftrag an.
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Der entsprechende Energieausweis wurde angefordert, zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns dieser jedoch nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung, vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
